Umgangskalender

Ferien beim Umgang hälftig aufteilen

Herbst-, Weihnachts-, Winter-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien 2026/2027 minutengenau halbiert, mit den Ferien Ihres Bundeslandes und den Regeln aus Ihrer Umgangsvereinbarung. Ohne Anmeldung: nichts verlässt Ihren Browser.

Herbstferien

Weihnachtsferien

Winter-/Frühjahrsferien

Oster-/Frühjahrsferien

Pfingstferien

Sommerferien

Ferien je Bundesland laut KMK-Ferienkalender 2026/2027. Bewegliche Ferientage Ihrer Schule können Sie selbst eintragen.

Was in Ihrer Umgangsregelung steht

Die Hälfte zwischen zwei Zeitpunkten

Brückentag, bewegliche Ferientage, ein Ausflug: Beginn und Ende eintragen, die genaue Hälfte erscheint.

So berechnen Sie die Hälfte der Ferien beim Umgang

Die Rechnung ist einfach: Gesamtdauer geteilt durch zwei. Entscheidend sind Beginn und Ende, die in Umgangsvereinbarungen oft so stehen: „die erste Hälfte der Ferien in geraden Jahren, die zweite Hälfte in ungeraden Jahren“.

Beispiel, Weihnachtsferien 2026 in Nordrhein-Westfalen: von Dienstag, 22. Dezember, 12 Uhr bis Mittwoch, 6. Januar, 18 Uhr sind es 15 Tage und 6 Stunden, also 366 Stunden. Die Hälfte, 183 Stunden, fällt auf Mittwoch, 30. Dezember, 3 Uhr nachts. Mit einer Übergabezeit von 18 Uhr ist der nächstgelegene Wechsel Dienstag, 29. Dezember, 18 Uhr.

Sommerferien

Die Sommerferien dauern rund sechs Wochen und liegen je Bundesland unterschiedlich. Viele Eltern teilen sie in zwei Hälften, andere wechseln wochenweise. Beides geht im Rechner.

Häufige Fragen

Wie teilt man die Ferien beim Umgang hälftig auf?

Man nimmt den Beginn (meist nach Unterrichtsschluss am letzten Schultag) und das Ende (oft am Abend vor dem ersten Schultag) und teilt die Zeit durch zwei. Weihnachtsferien 2026 in Nordrhein-Westfalen: von Dienstag, 22. Dezember, 12 Uhr bis Mittwoch, 6. Januar, 18 Uhr sind es 366 Stunden; die genaue Hälfte fällt auf Mittwoch, 30. Dezember, 3 Uhr nachts. Mit einer Übergabezeit von 18 Uhr ist der nächste Wechsel Dienstag, 29. Dezember, 18 Uhr.

Welches Jahr zählt bei Weihnachten als gerades Jahr?

Hier zählt das Jahr, in dem die Ferien beginnen: Weihnachten 2026/2027 ist ein gerades Jahr. Steht es in Ihrer Regelung anders, nutzen Sie den Knopf „tauschen“ in dieser Zeile.

Und wenn Heiligabend und die Feiertage extra geregelt sind?

Wählen Sie „zu festem Datum und Uhrzeit“ und tragen Sie den Wechsel ein, zum Beispiel am 25. Dezember um 18 Uhr.

Ist die Berechnung rechtsverbindlich?

Nein. Maßgeblich sind die Umgangsvereinbarung oder der Beschluss des Familiengerichts.

Das ganze Jahr mit dem normalen Umgang sehen Sie im Umgangskalender.

Quellen